AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Creutzenberg GmbH & Co. KG für Hotelaufnahmeverträge

Stand: 01.07.2019

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Creutzenberg GmbH & Co. KG (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Creutzenberg GmbH & Co. KG in Textform, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
    1. Vertragspartner sind die Creutzenberg GmbH & Co. KG und der Kund Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Creutzenberg GmbH & Co. KG zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Alle Ansprüche gegen die Creutzenberg GmbH & Co. KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbegi Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Creutzenberg GmbH & Co. KG beruhen.
  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    1. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringe
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Creutzenberg GmbH & Co. KG zu zahle Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Creutzenberg GmbH & Co. KG beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Creutzenberg GmbH & Co. KG verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgab Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    4. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Creutzenberg GmbH & Co. KG oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Creutzenberg GmbH & Co. KG erhöht.
    5. Rechnungen der Creutzenberg GmbH & Co. KG sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
    6. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlang Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Creutzenberg GmbH & Co. KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlanen.
    8. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
    9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Creutzenberg GmbH & Co. KG aufrechnen oder verrechnen.
    10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER CREUTZENBERG GMBH & CO KG (No Show)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Creutzenberg GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Creutzenberg GmbH & Co. KG der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolge
    2. Sofern zwischen der Creutzenberg GmbH & Co. KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulös Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber die Creutzenberg GmbH & Co. KG ausübt.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leist Die Creutzenberg GmbH & Co. KG hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Creutzenberg GmbH & Co. KG den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. RÜCKTRITT DES HOTELS
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Creutzenberg GmbH & Co. KG in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Creutzenberg GmbH & Co. KG mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist die Creutzenberg GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außrerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    4. höhere Gewalt oder andere von der Creutzenberg GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    5. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    6. die Creutzenberg GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Creutzenberg GmbH & Co. KG zuzurechnen ist;
    7. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    8. ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
    9. Der berechtigte Rücktritt der Creutzenberg GmbH & Co. KG begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer und Apartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügun Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Creutzenberg GmbH & Co. KG spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stell Danach kann die Creutzenberg GmbH & Co. KG aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Creutzenberg GmbH & Co. KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. HAFTUNG DES HOTELS
    1. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Creutzenberg GmbH & Co. KG beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhe Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Creutzenberg GmbH & Co. KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Creutzenberg GmbH & Co. KG auftreten, wird sie bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet die Creutzenberg GmbH & Co. KG dem Kundennach den gesetzlichen Bestimmun Die Creutzenberg GmbH & Co. KG empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustan Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Creutzenberg GmbH & Co. KG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die Creutzenberg GmbH & Co. KG haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  8. NICHTRAUCHEN IM HOTEL
    1. Sämtliche von der Creutzenberg GmbH & Co. KG vermieteten Zimmer und Apartments befinden sich in Nichtraucherhäusern. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Creutzenberg GmbH & Co. KG das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers/Apartments, einen Betrag in Höhe von € 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Creutzenberg GmbH & Co. KG einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
    2. Im Falle der Auslösung der Brandmeldeanlage durch Verschulden des Kunden, sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.
  9. HAUSTIERE
    1. Grundsätzlich ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.
    2. Ausnahme Hunde: Falls der Kunde den Wunsch hat einen Hund mitzubringen, ist er dazu verpflichtet, dieses bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Wenn die Creutzenberg GmbH & Co. KG dem Mitbringen von Hunden zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass der Hund unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Gäste und das Personal darstellt. Es ist maximal ein Hund pro Zimmer/Apartment erlaubt, soweit einzelvertraglich nicht anderweitig vereinbart. Das Mitführen von Hunden beim Frühstück ist nicht gestattet.
  10. SCHLÜSSELVERLUST
    1. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Verlorene Schlüssel werden mit 100,00 € in Rechnung gestellt. Verlorene Schlüsselanhänger werden mit 50,00€ in Rechnung gestellt. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Creutzenberg GmbH & Co. KG einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolg Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Norden.
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.